Man nennt sie Herrschaft des Volkes. Aber das Volk herrscht nie als Ganzes. Es herrscht immer nur ein Teil von ihm über den anderen. „Volk” nennt sich die Mehrheit, wenn sie alle meint. Wer überstimmt wird, gehört in diesem Augenblick nicht dazu. Demokratie ist nicht die Herrschaft des Volkes über sich selbst – sie ist die Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit. Das ist kein moralisches Problem. Das ist Mathematik.
Die Minderheit ist zwar geschützt – innerhalb der formalen Regeln. Mitgestalten kann sie trotzdem nicht. Sie ist vertagt auf die nächste Wahl. Denn die Hoffnung stirbt mit der Auszählung. Bis dahin gilt, was die anderen beschlossen haben – für alle. Wer überstimmt wurde, lebt in einem Land, das er nicht gewählt hat. Demokratisch einwandfrei.
Man tröstet sich damit, die Mehrheit werde schon wissen, was sie tut. Aber die Mehrheit weiß nichts. Wissen ist eine Eigenschaft von einzelnen Köpfen, nicht von Summen. Der Einzelne kann erkennen, irren, dazulernen – die Mehrheit kann nur eines: mehr sein. In Athen wussten die klügsten Stimmen, dass niemand von Natur aus Sklave ist. Entschieden hat die Gesellschaft anders. Das Wissen war da. Es hat nur nicht abgestimmt. Abgestimmt hat die Mehrheit – und die ist kein Erkenntnisorgan, sondern ein Zählwerk.
Aber die Grundrechte, schreien die Verteidiger der Mehrheit. Die Verfassung. Die Mehrheit dürfe eben nicht alles. Das stimmt – solange die Mehrheit nicht groß genug ist. Verfassungen werden von Mehrheiten geschrieben und von Mehrheiten geändert, aber nicht von allen. Der Schutz der Minderheit ist nicht unantastbar. Er steht in der Verfassung, und die Verfassung ändert, wer die Mehrheit hat.
Und es kommt eine zweite Verschiebung dazu. Die Hürde, die die Verfassung schützt – die Mehrheit von zwei Dritteln –, liegt nicht beim Volk. Sie liegt beim Parlament. An der wichtigsten Stelle, dem Grundgesetz, entscheidet nicht der Souverän, sondern die Gewählten, die Diener. Das Volk wählt, es herrscht nicht. Man nennt das einen Schutz vor der Stimmung des Augenblicks. Es ist auch einer – nur schützt er nicht das Volk vor sich selbst, er nimmt ihm die Entscheidung aus der Hand. Wer geschützt wird, indem man ihn entmündigt, ist nicht souverän. Er ist beaufsichtigt. Bleibt die Frage, wie viel Volksherrschaft eine Ordnung noch ist, in der das Volk an der entscheidenden Stelle nicht herrscht, sondern zusieht.
So braucht die Abschaffung der Demokratie keine Gewalt, keinen Bruch. Sie braucht nur Mehrheiten. Die einfache überstimmt die Minderheit – das ist der Alltag. Die qualifizierte, zwei Drittel, greift nach der Verfassung selbst – das ist das Ende. Beide Schwellen sind erreichbar, beide wurden schon erreicht. Was Schutz heißt, schafft die Abschaffung nicht ab. Es verlangsamt sie nur. Und es verschiebt sie: weg vom Volk, hin zum Parlament. Der Souverän, von dem alle sprechen, war nie der Herr. Er ist der Untertan, der sich einbildet, zu herrschen.
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