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Bielefeld, 6. November 2025 – Großfahndung im Badezimmer: Eine Frau wählte nachts die 110, weil ein „Unbekannter“ durch ihre Wohnung streifte. Laut Notruf handelte es sich um einen ungewöhnlichen Einbrecher. Denn er trug Pyjama und ihre Hausschuhe.

Spiegel betriebsbereit

Vor Ort stellte sich heraus: Der vermeintliche Eindringling war niemand anderes als ihr Spiegelbild. Nach dem Abschminken hatte sie sich schlicht nicht wiedererkannt. Die Beamten führten eine Lageeinweisung am Glas durch: „Wir haben die Betroffene behutsam mit ihrem ungeschminkten Alter Ego bekannt gemacht“, heißt es aus dem Präsidium.

Identitätsprobleme

Die Einsatzlage war klar: eine Person, zwei Gesichter. Die Identität wurde von den Einsatzkräften vor Ort gleich beim ersten Versuch geklärt; ein kurzer Abgleich am Spiegel und mit dem Personalausweis genügte.

Von einem böswilligen Missbrauch des Notrufs könne keine Rede sein; der Vorfall werde als klassische Täter-Opfer-Umkehr verbucht – allerdings spiegelverkehrt. Ein Bußgeld wird nicht erhoben. Der Spiegel verweigerte zudem jedwede Aussage. Die Polizei schloss den Einsatz mit dem Hinweis: Wer sein Gesicht verliert, sollte nicht die 110 wählen, sondern vielleicht die 101 – Kierkegaards Notrufnummer für existenzielle Krisen.

Warnhinweis am Spiegel unnötig

Spiegelhersteller prüfen nun einen Pflichtaufdruck – speziell für radikale Demaskierungen: „Bitte vergewissern Sie sich vor dem Zubettgehen, dass Sie Sie sind.“ Empfohlener Funktionstest: Synchron-Check (Winken – Gegenwinken; Grimasse – Gegengrimasse). Reagiert die „Fremde“ zeitgleich, gilt der Spiegel als betriebsbereit. Eine größere Rückrufaktion wegen angeblich fehlerhafter Spiegelbilder ist vorerst nicht geplant. „Fremde im Bild“ gilt nicht als Fehlfunktion.


Illustration: Extrablatt-Redaktion – KI-Grafik (GPT-5), 2025

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