Berlin – Im Krieg müssen alle Opfer bringen, damit der Reichtum der Mächtigen gesichert bleibt. Wer dafür stirbt, besitzt keinen. Die Bundesregierung hat das „Wir“ in ihren Reden zur Verteidigungsbereitschaft nun mit einem Sternchen versehen.
„Das Wir war nie gelogen“, sagte ein Regierungssprecher am Donnerstag. „Es war nur unvollständig.“ Wer künftig eine Rede über Zusammenhalt in schweren Zeiten höre, finde die Ausnahmen gesammelt am Ende, in kleinerer Schrift, wie bei jedem seriösen Vertrag.
Ausgenommen seien demnach Mandatsträger und Regierungsmitglieder sowie deren Angehörige bis zum dritten Grad. Ferner Kinder, die vorsorglich im Ausland zur Welt gekommen seien oder aus entsprechend privilegierten Familienverhältnissen.
Forderungen, auch Kinder von Politikern an die Front zu schicken, wies ein Sprecher des Verteidigungsministeriums als populistisch zurück. Man wolle nicht zu dem Monster werden, das man bekämpfe. Deshalb verzichte man darauf, Kinder in den Krieg zu schicken, sofern persönliche Bekanntschaft besteht. Väter trügen Verantwortung für ihre Familien.
Eine weitere Fußnote betrifft das Selbstbestimmungsgesetz. Die freie Wahl der Geschlechtszugehörigkeit gilt uneingeschränkt – mit Ausnahme des Verteidigungsfalls sowie der zwei Monate davor. Ein Wechsel von „männlich“ zu „weiblich“ bleibt in diesem Zeitraum für Zwecke des Wehrdienstes unbeachtlich. Der Gesetzgeber kennt seine Männer. Die Selbstbestimmung nach Absatz 1 bleibt hiervon unberührt.
Für alle übrigen Bürger ändert sich nichts. Sie gelten weiterhin als verfügbar.
Seit Januar erhalten Achtzehnjährige Post von der Bundeswehr. Männer müssen antworten. Ab Juli 2027 werden sie gemustert. Eine Einzelfallprüfung ist nicht vorgesehen, außer sie wird gewünscht.
Bild erstellt mit ChatGPT

